In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu:
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U-Untersuchungen
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Kindesalter gibt es insgesamt 12 Vorsorgeuntersuchungen
- Die erste findet in den ersten drei Lebenstagen statt
- U-Untersuchungen können gesundheitliche Risiken frühzeitig aufdecken
- Die Ergebnisse hält der Kinderarzt im gelben U-Untersuchungsheft fest
- Es erfolgen Impfberatungen und eine regelmäßige Überprüfung des Impfstatus
Um eine gesunde Entwicklung aller Kindern zu unterstützen, gibt es in Deutschland seit über 50 Jahren das sogenannte Kinder-Früherkennungsprogramm. Bestandteil dessen sind die U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Jede konzentriert sich auf bestimmte Themen und unterstützt Eltern dabei, mögliche Gesundheitsrisiken und Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse trägt die Kinderarztpraxis in das gelbe U-Heft ein, das Eltern bereits zur Geburt ihres Babys erhalten. Für sie sind die U-Untersuchungen eine gute Gelegenheit, auftauchende Fragen zur Pflege, Gesundheit, Impfschutz, Ernährung und Entwicklung ihres Kindes zu stellen.
Übersicht der U-Untersuchungen
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U0 (ab der 28. Schwangerschaftswoche)
Schon vor der Geburt zum Kinderarzt? Diese Gelegenheit bietet sich mit der neuen U0 für werdende Eltern. Hier können Sie Fragen rund um Säuglingspflege, Schlafumgebung, Impfungen und Ernährung klären.
Noch nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten. Voraussetzung dafür ist die Einschreibung in den BKK-Selektionsvertrag „Starke Kids“. Informationen dazu erhalten werdende Eltern bei ihrer Krankenkasse.
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U1 (erster bis dritter Lebenstag)
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U2 (dritter bis zehnter Lebenstag)
Die U2 findet häufig noch in der Klinik statt, zuhause kann sie die Hebamme vornehmen. Sie hält die Größe, das Gewicht und den Kopfumfang des Babys fest und prüft die Reflexe, unter anderem, ob das Baby mit den Händchen zugreift. Auch Farbe und Beschaffenheit der Haut werden betrachtet, sie sollte rosig aussehen und sich weich und elastisch anfühlen. Zudem können Fragen zum Stillen oder zur Flaschennahrung beantwortet werden, unter anderem zur Trinkmenge.
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U3 (vierte bis fünfte Woche)
Bei der U3 kommen zusätzlich noch die Untersuchung von Herz und Lunge, sowie eine Prüfung der korrekten Stellung der Hüftgelenke hinzu. Letztere übernimmt häufig ein Orthopäde, der den dazu benötigten Ultraschall in der Praxis hat. Außerdem ist die ausführliche Impfberatung vom Kinderarzt ein wichtiger Bestandteil der U3.
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U4 (dritter bis vierter Monat)
Der Kinderarzt beurteilt, wie die motorische und geistige Entwicklung des Kindes fortschreitet. Dazu führt er eine allgemeine körperliche Untersuchung durch, bei der er unter anderem auch die Größe der Fontanelle kontrolliert. Dabei handelt es sich um Spalten zwischen den Schädelplatten des Säuglings, die mit etwa drei Monaten beginnen sollten, sich zu schließen. Bei der U4 werden auch spätestens die ersten Impfungen durchgeführt.
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U5 (sechster bis siebter Monat)
Die U5 umfasst eine umfangreiche Entwicklungskontrolle. Dafür nimmt der Arzt neben den motorischen Fähigkeiten wie dem Drehen vom Rücken auf den Bauch auch das Seh- und Hörvermögen des Kindes in den Fokus. Die Eltern erhalten zudem eine umfassende Beratung zur Beikost (feste Nahrung), mit der etwa im Alter von einem halben Jahr begonnen wird. Der Impfstatus wird überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt.
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U6 (zehnter bis zwölfter Monat)
Kann das Baby krabbeln, macht es schon erste Stehversuche? Diese Fragen sind Bestandteil der U6, die sich dementsprechend unter anderem auch um das Thema Unfallverhütung dreht. Außerdem erkundigt sich der Kinderarzt, ob das Kind bereits versucht, erste Worte zu sprechen. Das Impfprogramm wird fortgesetzt.
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U7 (etwa 2 Jahre)
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U7a (etwa 3 Jahre)
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U8 (etwa 4 Jahre)
Der Arzt konzentriert sich besonders auf den vorhandenen Wortschatz. Außerdem kommt auch der Umgang mit Gleichaltrigen zur Sprache. Auch die grob- und feinmotorischen Fähigkeiten werden überprüft. Das passiert häufig spielerisch, indem das Kind zum Beispiel hüpfen oder einen Ball fangen soll und einfache Bilder malt und Formen ausschneidet. Auch Impfungen werden wieder überprüft.
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U9 (etwa 5 Jahre)
Die U9 ist ein wichtiger Meilenstein, denn sie prüft, ob ein Kind bereit ist, in die Schule zu kommen. Daher ist es besonders wichtig, sprachliche oder soziale Auffälligkeiten zu erkennen und gegebenenfalls zu therapieren. In diesem Alter haben viele Kinder noch kleine Sprachfehler wie Lispeln oder die falsche Aussprache von bestimmten Buchstaben, die man aber in der Regel leicht dauerhaft korrigieren kann. Zudem erfolgt noch einmal eine Hör- und Sehkontrolle. Impfungen werden aufgefrischt.
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U10 (7 - 8 Jahre)
Die U10 ist die erste Untersuchung im Grundschulalter. Thema ist daher unter anderem die schulische Entwicklung. Eventuell sind bereits Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentrationsfähigkeit aufgefallen, denen nun nachgegangen werden kann. Je früher Lernstörungen wie eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, eine Dyskalkulie oder ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom erkannt werden, desto besser kann man es therapieren. Auch fehlende Impfungen können bei diesem Termin nachgeholt werden.
Die U10 zählt nicht zu den regulären U-Untersuchungen. Dennoch übernehmen einige Krankenkassen die Kosten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
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U11 (9 - 10 Jahre)
Die schulischen Leistungen stehen auch diesmal im Mittelpunkt. Dabei geht es weniger um die einzelnen Noten, sondern um auffällig große Schwierigkeiten in einzelnen Fächern. Außerdem nimmt der Arzt auch das sonstige Verhalten und den sozialen Umgang mit Familie und Gleichaltrigen unter die Lupe, etwa wie das Kind mit Streitigkeiten umgeht und ob es Freundschaften schließt und hält. Der Impfschutz wird aufgefrischt.
Wie die U10 zählt auch die U11 zu den zusätzlichen U-Untersuchungen. Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
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J1 (12 - 14 Jahre) und J2 (16 - 17 Jahre
Die J-Untersuchungen oder Jugendgesundheitsuntersuchungen sind für Teenager gedacht. Mehr Informationen finden Sie hier.
FAQ
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Sind die U-Untersuchungen verpflichtend?
Nur in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Doch auch dort droht in der Regel keine Strafe. Nimmt man die Termine beim Kinderarzt nicht wahr, gibt er die Kontaktdaten an das Gesundheitsamt weiter. Dieses setzt sich daraufhin mit den Eltern in Verbindung, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren. In allen anderen Bundesländern existiert keine Pflicht. Die Untersuchungen sollten für die Gesundheit des Kindes jedoch in jedem Fall wahrgenommen werden.
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Was passiert, wenn ich den Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen kann?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für U-Untersuchungen in einem Zeitraum von einem Monat vor oder nach dem festgelegten Termin. Sollte es, beispielsweise aufgrund von Krankheit, zu einer längeren Verzögerung kommen, sollten Eltern ihre Krankenkasse kurz darüber informieren, am besten mit der Nennung des geplanten Termins.
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Warum sind die Zeiträume für die jeweiligen U-Untersuchungen so genau festgelegt?
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Was ist, wenn ich eine U-Untersuchung versäumt habe?
Quellen
Kindergesundheit-info: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/frueherkennung-u1-u9-und-j1/
Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
Kinderärzte im Netz: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/
NP-DE-VX-WCNT-230148, Okt23