Artikel erschienen am 26.02.2024
Das E-Rezept
Seit Januar 2024 ist es für Praxen verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen. Der Arzt/die Ärztin erstellt das Rezept digital und speichert es in der Arztpraxis auf einem zentralen System. Im Anschluss können Sie es in der Apotheke einlösen. Dafür benötigen Sie entweder ihre elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Die Apotheke ruft das Rezept damit aus dem E-Rezept Fachdienst ab. Ihre Gesundheitskarte/App dient dabei nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff zu ermöglichen.
Welche E-Rezept-App wird empfohlen?
Die E-Rezept-App der gematik ist die App, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt wurde und mit der Sie Ihre Rezepte in jeder beliebigen Apotheke einlösen können.
Daneben bieten verschiedene (Online-) Apotheken Apps an. Über diese Apps können Sie Ihr E-Rezept jedoch meist nur in der dort teilnehmenden Apotheke einlösen.
Welche Vorteile bietet die E-Rezept-App?
Ein Vorteil der E-Rezept-App ist, dass Sie sehen können, welche Verordnungen Ihr E-Rezept enthält. Zudem können Sie damit die E-Rezepte digital der Apotheke zuweisen und so Ihre Medikamente/Impfstoffe vorbestellen. Eine weitere praktische Anwendung ist die Familienfunktion. Diese ermöglicht Ihnen, in der eigenen App die E-Rezepte der Familienmitglieder zu verwalten. So können Sie damit z.B. alle E-Rezepte Ihrer Kinder oder der Eltern in der Apotheke direkt einlösen.
Wie funktioniert die E-Rezept-App?
Für die Anmeldung in der App benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN. Eine NFC-fähige Gesundheitskarte wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse automatisch ausgestellt. Falls Sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte besitzen, können Sie diese und die PIN bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Anschließend können Sie Ihre E-Rezepte bequem direkt auf Ihr Smartphone erhalten und diese dann entweder per App digital einer Apotheke zuweisen oder vor Ort vorzeigen.
Kann ich alternativ auch ein ausgedrucktes Rezept bekommen?
Ja, Sie können in der Arztpraxis jederzeit auch einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten. Diesen Ausdruck können Sie in der Apotheke vorzeigen und damit Ihr E-Rezept einlösen.