Die Zukunft des Impfpasses ist digital
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Impfpass werden alle Impfungen im Laufe des Lebens vermerkt. In Deutschland wird für die Dokumentation in der Regel noch der Papier-Impfausweis verwendet.
- Impfpässe in Papierform sind aber nicht mehr zeitgemäß und können verloren gehen.
- Der elektronische Impfpass ist eine digitale Version des herkömmlichen Impfpasses und umfasst Details zu allen Impfungen, die Sie erhalten haben und ist nicht zu verwechseln mit dem digitalen Impfnachweis, den Sie nach einer Impfung gegen COVID-19 erhalten haben.
- Ein digitaler Impfpass kann viele weitere Vorteile mit sich bringen, unter anderem sind alle Impfinformationen elektronisch gespeichert und jederzeit und überall abrufbar und an bevorstehende Impfungen kann automatisch erinnert werden.
- Wer mit der Platzwunde in der Notaufnahme, mit Kinderwunsch beim Gynäkologen oder mit verdächtigen Symptomen eine Arztpraxis aufsucht, wird früher oder später gefragt, ob die notwendigen Impfungen aktuell sind. Wann war nur die letzte Tetanus-Impfung? Hatten Sie die Röteln (oder waren es vielleicht die Ringelröteln?) oder wurden Sie geimpft?
Wann wurden Sie zuletzt geimpft?
Sie wissen es nicht genau? Zwischen 15 und 17 Impfungen gegen unterschiedliche Krankheiten werden für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Hier kann man insbesondere im Erwachsenenalter schnell den Überblick verlieren.
Denn von einigen Impfstoffen muss man mehrere Impfungen bekommen, um die Grundimmunisierung aufzubauen, und regelmäßige Auffrischungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) sind notwendig. Von anderen, wie der Grippe-Impfung, ist jährlich eine Injektion erforderlich. Viele Impfungen erfolgen im Baby- und Kindesalter (z.B. Rotaviren, Masern, Meningokokken), andere werden erst später im Leben (wieder) relevant (z.B. Herpes Zoster). Der Impfpass ist das wichtige und offizielle Dokument, in dem alle Impfungen im Laufe eines Lebens vermerkt werden. Doch während man auf seinen Personalausweis recht gut aufpasst, weil man ihn regelmäßig benötigt, wird der Impfpass häufig eher stiefmütterlich behandelt. Die verlorenen Informationen zu vergangenen Impfungen wiederzubekommen, kann teilweise sehr aufwändig sein, insbesondere, wenn die Impfungen lange zurück liegen. Bleibt ein Impfpass verschwunden, musste in der Vergangenheit ein neuer Papier-Impfpass beim Hausarzt ausgestellt werden. Alle vergangenen Impfungen müssen möglichst vollständig nachgetragen werden. Wurden die Impfungen bislang beim Hausarzt durchgeführt, so hat dieser die Informationen in der Patientenakte. Wurde der Arzt gewechselt oder erfolgten die Impfungen bei mehreren Ärzten, wird es schnell kompliziert. So müssen Sie bei Ihren behandelnden Ärzt*innen nachfragen, welche Impfung wann verabreicht wurde, um Ihren aktuellen Impfstatus feststellen zu können. Der Verlust des Impfpasses ist aber nicht nur mit eigenem Aufwand verbunden, sondern kann auch Doppelimpfungen nach sich ziehen. Da eine Impfung nur als erhalten gilt, wenn sie auch im Impfpass dokumentiert ist, müssen Impfungen, für die es keinen Nachweis gibt, erneut verabreicht werden. So entstehen zusätzliche vermeidbare Aufwendungen für das Gesundheitssystem.
Welche Vorteile hat der digitale Impfpass?
Abhilfe verspricht der elektronische Impfpass, kurz eIP. Der eIP ist eine digitale Version des herkömmlichen Papier-Impfpasses. Der eIP ermöglicht es, Impfungen und deren Details digital zu speichern. Dazu gehören unter anderem Informationen über den Impfstoff, das Datum der Impfung und den Impfarzt.
Die Vorteile des eIP sind vielfältig und eine bundesweite Einführung kann als ein Baustein dazu beitragen, die Impfquoten in Deutschland nachhaltig zu steigern:
Aktueller Stand und Zeitplan
Die Einführung des eIP ist eng mit der elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) verknüpft. Seit 2025 gilt das Opt-Out-Modell: Jede*r gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA, sofern kein Widerspruch erfolgt.
Meilensteine
Datum |
Meilenstein |
15.01.2025 |
Start der „ePA für alle“ in Pilotregionen (Opt-Out) |
15.02.2025 |
Bundesweiter Rollout der ePA |
29.04.2025 |
ePA nutzbar für Praxen, Apotheken, Kliniken |
01.10.2025 |
Pflichtnutzung der ePA für alle Leistungserbringer |
Ab 2027 |
Integration des eIP in der ePA |
Integration des eIP
- Der digitale Impfpass ist Teil der ePA und basiert auf den sog. Medizinischen Informationsobjekten (MIO), die von der KBV als Standard festgelegt wurden.
- Aktuell können Versicherte Impfdaten manuell in ePA-Apps einpflegen – dies geht aber nur bei einigen Krankenkassen, die diesen Service bereits anbieten.
- Erweiterte Funktionen wie Impf-Erinnerungen und automatischer Abgleich sind für die nächsten Ausbaustufen geplant.
Warum wird die ePA bisher kaum genutzt – und was bedeutet das für den eIP?
Obwohl seit Anfang 2025 fast alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten haben, nutzen sie bisher nur rund 1,2 Millionen Menschen aktiv – bei über 70 Millionen angelegten Akten. Die Gründe sind vielfältig:
- Komplexe Aktivierung: Für den Zugriff ist eine Identifikation per eID oder Gesundheits-ID nötig, was viele abschreckt.
- Fehlender Mehrwert: Viele Versicherte sehen bislang keinen praktischen Nutzen, da die ePA oft leer ist und Zusatzfunktionen fehlen.
- Informationsdefizite: Krankenkassen haben zwar informiert, aber die Aufklärung reicht nicht aus. 1
- Auch auf Arztseite gibt es Probleme:
- Technische Schwierigkeiten: Drei Viertel der Praxen berichten von Störungen bei der Integration in die Praxissoftware.
- Mehraufwand: Ärztinnen und Ärzte müssen seit Oktober 2025 verpflichtend Dokumente einstellen, was zusätzliche Zeit kostet.
- Unklare Prozesse: Unsicherheit über Datenschutz und Widerspruchsrechte führt zu zusätzlichem Beratungsbedarf.
Diese Herausforderungen wirken sich direkt auf den elektronischen Impfpass (eIP) aus. Zwar ist der eIP als Teil der ePA vorgesehen, doch die vollständige, strukturierte Integration mit automatisierten Funktionen wie Impf-Erinnerungen wird frühestens ab 2027 erwartet. Bis dahin bleibt die Nutzung freiwillig und oft auf manuelle Einträge beschränkt. 2