Suche im Bereich Kinder & Jugendliche

Themenwelt: Impfen bei Kindern & Jugendlichen

J-Jugendgesundheits-untersuchungen

Die Jugenduntersuchungen J1 und J2 bieten die Möglichkeit, Risikofaktoren und gesundheitliche Probleme in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Der Arzt berät auch bei psychischen und sozialen Problemen. Lesen Sie hier, wie eine Jugenduntersuchung abläuft.

Zum Artikel

Was bringen Kombinationsimpfstoffe?

Sie fragen sich, was Kombinationsimpfstoffe bringen? Erfahren Sie hier, welche Vorteile Kombinationsstoffe für Kinder bieten.

Zum Artikel

Impfkalender

Impfkalender

Laden Sie sich hier die Impftermine gemäß des Impfkalenders der STIKO für Säuglinge, Kinder und Jugendliche herunter. 

Impfkalender herunterladen

Checkliste

Mit den richtigen Fragen gewappnet ins Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt

Laden Sie sich hier eine Checkliste als Vorbereitung für das Arzt- oder Ärztinnengespräch für Ihr Kind herunter. 

Checkliste herunterladen

Ihre Fragen (FAQ)

  • Wie sicher sind Impfungen und welche Nebenwirkungen gibt es?

    Impfstoffe unterliegen in Europa sehr hohen Sicherheitsstandards und haben ein gutes Sicherheitsprofil, sie sind wirksam und gut verträglich. Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung, Schmerz können auftreten, klingen aber in der Regel nach 1-3 Tagen vollständig ab. Selten/sehr selten sind unerwünschte Nebenwirkungen, welche auch schwerwiegend sein können. Mehr erfahren Sie hier.

  • Wann muss ich mein Kind gegen Masern impfen lassen?

    Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können insbesondere bei kleinen Kindern (unter 5 Jahren) zu schweren Komplikationen führen. Die Impfung gegen Masern wird von der Ständigen Impfkommission STIKO für alle Kinder im Alter von 11 Monaten empfohlen. Der zweite Impftermin ist standardmäßig im Alter von 15 Monaten. Spätestens wenn Ihr Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen soll oder in die Schule kommt, muss nach dem Masernschutzgesetz eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wird die Immunität oder der Impfschutz über die Eintragung im Impfpass nicht nachgewiesen, darf das Kind die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Die Leitung der Einrichtung oder Schule muss das zuständige Gesundheitsamt informieren.

  • Welche Impfungen soll mein Kind in der Grundschule bekommen?

    Die Grundimmunisierung gegen die meisten Krankheiten soll nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO bereits im Säuglings- und Babyalter durchgeführt werden. Ist das geschehen, sind im Grundschulalter zwischen 5-10 Jahren Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung nötig. Wurden bis zum Grundschulalter nicht alle empfohlenen Impfungen durchgeführt, so ist jetzt die Zeit, diese nachzuholen.  

     

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt außerdem die Impfung gegen das Humane Papillomavirus (HPV) für alle Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt.

  • Wann darf mein Kind nach einer Erkrankung wieder in den Kindergarten oder die Schule?

    Wie lange ein Kind nach einer ansteckenden Erkrankung zu Hause bleiben muss, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Krankheitserreger und der Krankheit und wie die Krankheit behandelt wird. Mehr Informationen zu einzelnen Krankheiten und wann Kinder wieder in den Kindergarten oder die Schule gehen können, finden Sie hier oder fragen Sie Ihre Kinderärztin.

  • Soll ich mein Kind gegen Corona impfen lassen?

    Eine standardmäßige Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen COVID-19 (Corona) ist von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen.